Naturschutzberatung
Naturschutzberatung für Landnutzende
Seit 2009 berät der Landschaftspflegeverband zur Naturschutzqualifizierung für Landnutzer (C.1).
Betriebe mit Sitz im Altkreis Torgau-Oschatz können das Angebot wahrnehmen. Dies trifft auch für Flächen zu, die dabei außerhalb des Altkreises liegen. Liegt der Betriebssitz außerhalb des Altkreises – die landwirtschaftlich genutzten Flächen jedoch innerhalb, können diese Flächen ebenso beraten werden.
Ziel ist es, das gegenseitige Verständnis von Naturschutz und Landwirtschaft kooperativ weiterzuentwickeln. Naturschutzmaßnahmen sollen bestmöglich in betriebliche Abläufe zu integrieren sein.
Die Naturschutzberatung ist ein kostenfreies Angebot auf freiwilliger Basis.
Grundlegende Beratung:
Welche Anforderungen zu bestimmten Arten oder Biotopen bestehen in Ihrem Betrieb?
Wie können die ökologischen Funktionen Ihrer landwirtschaftlich genutzten Flächen entwickelt und erhalten werden? Welche Effekte lassen sich dadurch bezüglich des Artenschutzes auch im weiteren Umfeld in der Agrarlandschaft erzielen?
Gibt es Flächen mit besonderem Schutzbedarf (z.B.: FFH-LRT), Nachweise geschützter Arten oder deren Lebensstätten? Worauf muss dabei geachtet werden?
Einzelflächenbezogene Beratung:
Beratung zur AUK/2023.
Beratung zur Maßnahme „Artenreiches Grünland – Ergebnisorientierte Honorierung“ (EOH) wie beispielsweise ÖR-Maßnahmen. Hier erfolgt eine Schulung zu betreffenden Kennarten.
Beratung zu einzelflächenbezogenen Fördermöglichkeiten zum Thema Naturschutz.
Unterstützung bei der Umsetzung der darin aufgeführten Vorgaben wie z.B. Mahdregime, Düngung, Beweidung, etc.
Beratung zu investiven Maßnahmen wie Heckenpflegen/-Neuanlagen und Anlagen von Streuobstwiesen, Obstreihen, u.a.
Betriebsplan Natur
Bei einer gesamtbetrieblichen Beratung ist die Erstellung eines „Betriebsplan Natur“ möglich. In enger Abstimmung zwischen Landnutzenden und Beratenden werden konkrete Maßnahmen entwickelt, die den Betrieb ökologisch aufwerten und einbezogen, auf welcher Basis (bestehende Schutzgebiete etc.) der Betrieb arbeitet. Dabei wird sichtbar, welche Leistungen für die Biologische Vielfalt bereits erbracht werden. Es wird ein kompakter Betriebsplan Natur erstellt, um die Förderung der Biologischen Vielfalt zu optimieren. Er enthält Karten und erklärende Texte. Durch die Beratenden wird Hilfestellung bei der konkreten Umsetzung von Maßnahmen und für die Ausführung der Öffentlichkeitsarbeit angeboten.
Grundlage für diese Beratung ist die Gewährung der Zuwendung aus der Förderrichtlinie Natürliches Erbe (FRL NE/2023), Teil 1, ELER-finanzierte Vorhaben, C.1, Qualifizierung Naturschutz für Landnutzer. Die Gewährung der Zuwendung erfolgt im Rahmen des GAP-Strategieplanes für die Bundesrepublik Deutschland (GAP-SP) im Freistaat Sachsen 2023-2027 innerhalb der Intervention/ Teilintervention nach der Verordnung (EU) 2021/2115. Kofinanziert durch die Europäische Union.
Kontakt:
Landschaftspflegeverband Torgau-Oschatz e.V.
Schlossstraße 25
04860 Torgau
Tel.: 03421 / 77 850 26
Mobil: 0175 / 990 5678
Mail:







